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Nachträgliche Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

Gelegentlich muss ich mich echt fragen, was sich manche gut bezahlten Richter denken, wenn sie solche Urteile fällen. Wie kann man nur unberechenbare Mörder und Vergewaltiger auf freien Fuß setzen. Meines Erachtens nach, gehören alle Menschen, die solch grauenvolle Taten begehen, ein Leben lang hinter Gitter. Besonders dann, wenn sie als rückfallgefährdet gelten.

Als Beispiel: Einer der Kläger wurde 1984 wegen Vergewaltigung, Körperverletzung, sexueller Nötigung und Entführung verurteilt und 1989 wieder freigelassen. Danach begann er einen schweren Raub und Vergewaltigung für die er neun Jahre Haft bekam. Danach kam er in die Sicherungsverwahrung, wo er auch meiner Meinung nach gut aufgehoben ist, oder glaubt denn irgendeiner, dass dieser Mensch sich nicht wieder an einer Frau vergreift oder andere schwere Straftaten begeht?

Und wenn ich dann die Argumentation von einem Renter im ZDF höre, der in Sicherungsverwahrung sitzt, weil er mehrere Frauen erdrosselt hat und er auf freien Fuß will, weil er ja vom körperlichen her gar nicht mehr in der Lage wäre eine Frau zu erdrosseln, könnte ich speien! Wer sagt mir denn, dass er sich nicht ein Hilfsmittel nimmt? Vielleicht eine Drahtschlinge? Oder vielleicht steigt er vom Erdrosseln auf Erdolchen um?

Jemand, der solch schwere Straftaten begeht, hat meiner Meinung nach sein Recht auf Leben in Freiheit verwirkt! Auch wenn eine Sicherungsverwahrung nachträglich angeordnet wird. In solchen Fällen bin ich klar für eine Straferhöhung im Nachhinein! Ich würde solch einen Straftäter auf jeden Fall nicht in meiner Nachbarschaft haben wollen!

Foto: aboutpixel.de / Drahtige Angelegenheit © Flügelwesen